Nachschulung wegen Alkohol am Steuer

Wann und bei welchem Anlass findet eine Nachschulung statt?

  • ProbeführerscheinbesitzerInnen, welche gegen die für sie geltende 0,1 Promille BAK Grenze verstoßen haben
  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wiederholt mit einer Alkoholisierung zwischen 0,8 Promille und 1,2 Promille BAK am Steuer angetroffen werden
  • KraftfahrzeuglenkerInnen, welche mit einer Alkoholisierung von 1,2 Promille BAK und mehr ein Fahrzeug lenkten

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