- Für alkoholauffällige LenkerInnen
- Für verkehrsauffällige LenkerInnen
- Für drogenauffällige LenkerInnen
- Nach dem Vormerksystem

Nachschulung wegen Alkohol am Steuer
Wann und bei welchem Anlass findet eine Nachschulung statt?
- ProbeführerscheinbesitzerInnen, welche gegen die für sie geltende 0,1 Promille BAK Grenze verstoßen haben
- KraftfahrzeuglenkerInnen, welche innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wiederholt mit einer Alkoholisierung zwischen 0,8 Promille und 1,2 Promille BAK am Steuer angetroffen werden
- KraftfahrzeuglenkerInnen, welche mit einer Alkoholisierung von 1,2 Promille BAK und mehr ein Fahrzeug lenkten
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